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| 1. |
Die für eine Preisverleihung in Frage kommenden Arbeiten können von folgenden
Gremien und Institutionen eingereicht werden: |
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Deutsche Maschinentechnische Gesellschaft (DMG), |
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Lehrstühle, Institute und Lehrbeauftragte von Technischen
Hochschulen und Universitäten, |
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Deutsche Bahn AG, |
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Mitgliedsunternehmen des |
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Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland e. V. (VDB) und des
Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) |
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über die Geschäftsstelle ihres Verbandes. |
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Die Einreichung setzt die Zustimmung des Verfassers
voraus. |
| 2. |
Verfasser können eine Einzelperson oder ein Team sein. Der oder die Verfasser müssen
Diplom-Ingenieure oder Diplomanden eines ingenieurwissenschaftlichen Studienganges
sein, die am Ende der Bearbeitungszeit nicht älter als 40 Jahre sind. |
| 3. |
Eingereichte Arbeiten sollten nicht vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossen
sein. |
| 4. |
Die Arbeiten sind von den unter Punkt 1 genannten Gremien bis spätestens
31. Dezember 2005 beim Verlag des Organs der DMG, der Georg Siemens
Verlagsbuchhandlung, Postfach 45 01 69, D-12171 Berlin, oder beim
Vorsitzenden des Beuth-Ausschusses, Herrn Dr. Rainer Schmidberger, z. H. Herrn Rolf
Klingel, Deutsche Bahn AG, T.TZ Stab Außenbeziehungen,
Pionierstraße 10, D-32423 Minden, einzureichen. |
| 5. |
Der Beuth-Ausschuss prüft und beurteilt die Arbeiten und erkennt die Preise
zu. |
| 6. |
Die Preise werden auf der Tagung der DMG im Herbst 2006 verliehen. Außerdem wird das
Ergebnis der Beurteilung der mit einem Preis ausgezeichneten Arbeiten im Januarheft
der Zeitschrift für das gesamte System Bahn „ZEVrail Glasers Annalen”
veröffentlicht. |
| 7. |
Die DMG behält sich das Recht der ganzen oder teilweisen Veröffentlichung durch die
Verfasser der mit einem Preis ausgezeichneten Arbeiten vor. |
| 8. |
Nicht ausgezeichnete Arbeiten werden an die einreichende Stelle zurückgegeben. Eine
Ablehnung muss nicht begründet werden. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen. |